Unsere LEISTUNGEN

Buchhaltung/Digital Accounting

Zahlen und Abrechnungen, die früh genug da sind, um noch etwas zu entscheiden.

Eine Buchhaltung, die im Herbst des Folgejahres fertig wird, ist ein Archiv. Wir buchen digital und laufend, Sie sehen monatlich, wo Sie stehen: Ergebnis, offene Posten, Liquidität. Fällt ein Wert aus der Reihe, hören Sie das von uns, bevor Sie danach fragen.

  • Laufende Finanzbuchhaltung, digital und belegorientiert

  • Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung

  • Monatliche Auswertung mit Kennzahlen statt Zahlenfriedhof

  • Offene-Posten-Verwaltung und Mahnwesen auf Wunsch

  • Vorbereitung von Bankgesprächen und Förderanträgen

Personalverrechnung

Eine Umgründung scheitert selten am Steuersatz. Meistens an einem Datum.

Der Einstieg ist einfach. Kontaktiere uns über unser Kontaktformular oder vereinbare einen Anruf. Wir führen dich durch die nächsten Schritte und beantworten dabei alle Fragen.

Der Umgründungsstichtag lässt sich bis zu neun Monate zurückverlegen. Wer diese Frist verpasst, verliert nicht eine Formalie, sondern die gesamte Rückwirkung und damit meist den Sinn der Gestaltung. Genauso entscheidend: die richtige Gegenleistung, der Übergang des Verlustvortrags und die Grunderwerbsteuer, wenn Liegenschaften mitgehen.

Wir planen die Struktur, bevor jemand den Notar anruft, rechnen die Varianten durch und übernehmen die Umsetzung bis zur Firmenbucheintragung und zur Meldung an das Finanzamt. Als geprüfter Umgründungsexperte ist das kein Nebengebiet, sondern der Kern der Kanzlei.

  • Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung

  • Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH, inklusive Übergangsgewinn und Rückwirkungsfristen

  • Aufbau von Holdingstrukturen vor Verkauf, Nachfolge oder Beteiligung eines Partners

  • Buchwertfortführung, Verlustvortrag und Gegenleistung

  • Grunderwerbsteuer bei Umgründungen mit Liegenschaftsvermögen

  • Abstimmung mit Notar und Firmenbuch, Erstellung der Umgründungsbilanzen

Das Fundament. Unspektakulär, aber es trägt alles andere.

Die Personalverrechnung läuft im selben Haus mit. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist aber der Unterschied zwischen einer Lohnabrechnung, die zum Monatsende erledigt ist, und drei Stellen, die aufeinander warten. Ihre Mitarbeiter bekommen ihre Abrechnung pünktlich, Sie bekommen die Abgaben vor der Fälligkeit auf den Tisch und nicht als Überraschung.

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Lohnkonto

  • An- und Abmeldungen bei der ÖGK, monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

  • Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer termingerecht gemeldet

  • Reisekosten, All-in-Vereinbarungen, Sachbezüge und Sonderzahlungen

  • Begleitung bei der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

  • Abrechnung von Geschäftsführerbezügen, auch bei Auslandsbezug

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Am Bilanzstichtag ist die Steuer entschieden.

Die meisten Gestaltungsmöglichkeiten enden mit dem letzten Tag des Wirtschaftsjahres: Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Rückstellungen, der Zeitpunkt einer Anschaffung. Wer den Abschluss erst im Sommer danach aufrollt, verwaltet ein Ergebnis, das längst feststeht.

Deshalb sprechen wir mit Ihnen vor dem Stichtag über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage und rechnen die Varianten durch. Der Abschluss selbst ist dann Handwerk: UGB-konform, prüfungsfest dokumentiert und so aufbereitet, dass Bank, Investor oder Käufer damit arbeiten können.

  • Jahresabschluss nach UGB, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  • Steuererklärungen für Körperschaften, Einzelunternehmen und Privatpersonen

  • Vorbesprechung vor dem Bilanzstichtag mit Hochrechnung und Gestaltungsvarianten

  • Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung und Dokumentation, die einer Prüfung standhält

  • Aufbereitung für Bank, Rating und Kaufinteressenten

Betriebsprüfung und Rechtsmittel

Die Prüfung entscheidet sich vor dem ersten Termin.

Wenn die Prüfungsanmeldung im digitalen Postkasten liegt, ist noch fast alles möglich, danach deutlich weniger. Zwischen Anmeldung und Prüfungsbeginn liegt das Zeitfenster, in dem sich Sachverhalte aufarbeiten und, wo nötig, korrigieren lassen. Deshalb ist der erste Anruf an uns der wichtigste Schritt, nicht der letzte.

Wir führen die Prüfung als Ihr Ansprechpartner: Wir beantworten die Anfragen, halten den Sachverhalt schriftlich fest und verhandeln in der Schlussbesprechung. Bleibt eine Differenz, führen wir das Verfahren weiter, mit Beschwerde, Vorlageantrag und bis vor das Bundesfinanzgericht. Dieses Verfahren ist über Jahre mein Arbeitsschwerpunkt gewesen.

  • Vorbereitung ab der Prüfungsanmeldung, Sichtung der kritischen Punkte

  • Begleitung der Außenprüfung, Kommunikation mit dem Prüforgan

  • Prüfung einer Selbstanzeige und deren Voraussetzungen, solange sie noch zulässig ist

  • Schlussbesprechung und Niederschrift

  • Beschwerde, Beschwerdevorentscheidung und Vorlageantrag nach der BAO

  • Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, Antrag auf Aussetzung der Einhebung

Gründung und Nachfolge

Die beiden Tage, die über zehn Jahre Steuerbelastung entscheiden.

Am Anfang die Rechtsform, am Ende die Übergabe. Beides sind Entscheidungen, die man einmal trifft und danach jahrelang trägt. Eine GmbH, die zu früh gegründet wurde, kostet Mindestkörperschaftsteuer und Aufwand. Eine Übergabe, die erst beim Notartermin steuerlich betrachtet wird, kostet deutlich mehr.

Wir rechnen beide Situationen vorher durch: welche Rechtsform bei welcher Ertragslage trägt, was ein Verkauf netto übrig lässt, was eine Übergabe in der Familie auslöst und welche Begünstigungen an Alter, Fristen oder Beteiligungsausmaß hängen. Die Übergabe beginnt nicht mit dem Vertrag, sondern etwa drei Jahre davor.

  • Rechtsformwahl und Vergleichsrechnung: Einzelunternehmen, GmbH, FlexCo, Holding

  • Gründungsbegleitung, Gesellschaftsvertrag in Abstimmung mit dem Notar, Registrierungen und Fristen

  • Betriebsübergabe in der Familie, entgeltlich oder unentgeltlich

  • Unternehmensverkauf: Kaufpreisstruktur, Share Deal oder Asset Deal, steuerliche Nettorechnung

  • Begünstigungen bei Betriebsaufgabe und Veräußerung samt ihrer Voraussetzungen

  • Vorbereitung auf Due Diligence und Verhandlung mit dem Erwerber

Umgründungen