Umgründung

Umgründen mit System.
Vom geprüften Umgründungsexperten.

Einbringung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung: Das Umgründungssteuergesetz ermöglicht steuerneutrale Strukturveränderungen wenn Fristen, Bewertung und Dokumentation stimmen. Genau darauf sind wir spezialisiert.

Was wir für Sie tun

  • Einbringung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen in eine GmbH (Art. III UmgrStG)

  • Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Zusammenschluss, Realteilung (Art. I, II, IV, V, VI UmgrStG)

  • Stichtagsplanung, Einbringungsbilanz, Umgründungsplan und Vertragsentwurf mit Notariat

  • Analyse der Folgewirkungen: GrESt, Verlustvorträge, Vorsorge für Gesellschafter

  • Holdingstrukturen und Vorbereitung von Nachfolge oder Verkauf

FAQ

  • Kann ich rückwirkend in die GmbH einbringen? Ja, der Stichtag kann bis zu neun Monate vor der Anmeldung zum Firmenbuch bzw. der Meldung beim Finanzamt liegen (§ 13 UmgrStG).

  • Fällt Grunderwerbsteuer an? Sind bei den der Umgründung beteiligten Gesellschaften Grundstücke vorhanden, kann GrESt ausgelöst werden.